| |
Allgemeine GeschäftsbedingungenAGBUnsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit Absenden Ihrer Bestellung verbindlich.
§ 1 Geltung der Bedingungen
- Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen des Online-Versandes der Firma Steffi Barth - im Folgenden "Princezze" genannt - gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.
- Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von Princezze schriftlich bestätigt werden. Im übrigen gelten diese Allgemeine Geschäftsbedingungen.
§ 2 Angebot, Preis, Auftragserteilung, Vertragsabschluss
- Sämtliche Angebote von Princezze auf dessen Internetseiten sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung durch Princezze zustande. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde 30 Tage an Bestellungen gebunden.
- Princezze wird nur dann Vertragspartner eines Kaufvertrages, wenn innerhalb des Bestellvorgangs über das Internet nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass hier keine Angebotsvermittlung zu Drittunternehmern getätigt wird.
- Sämtliche Preisangaben beinhalten alle Steuern und sonstige Preisbestandteile. Liefer- und Versandkosten fallen zusätzlich an und werden im Rahmen des konkreten Angebotes gesondert ausgewiesen. Zahlungen erfolgen auf Rechnung. Dem Käufer steht nach § 361 a BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Widerufsfrist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ware beim Empfänger bzw. bei wiederkehrenden Lieferungen gleichartiger Waren am Tag des Eingangs der ersten Teillieferung, und bei Dienstleistungen am Tag des Vertragsabschlusses. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen und bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an Princezze bzw. Rücksendung der Ware an diese Adresse. Das Widerrufsrecht erlischt bei der Lieferung von Waren spätestens vier Monate nach Eingang beim Empfänger und bei Dienstleistung spätestens vier Monate nach Vertragsschluss oder wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher dieses selbst veranlasst hat.
- Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden.
- Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von 50,00 € hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen. Dies gilt nicht, soweit die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
§ 3 Lieferzeit, Teillieferung, Gefahrenübergang
- Angaben zum Liefertermin sind seitens Princezze unverbindlich und stellen lediglich eine unverbindliche Schätzung dar. Fixgeschäfte werden nicht geschlossen.
- Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich Princezze beim Eintritt einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet.
- Bei einer Dauer der Leistungsverhinderung im Sinn von Ziffer 3 von mehr als 3 Monaten sind der Verkäufer und der Kunde, bei Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderen als den in Ziffer 3 genannten Gründen nur der Kunde, berechtigt, hinsichtlich der in Verzug befindlichen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für den Rücktritt durch den Kunden ist, dass er Princezze schriftlich eine angemessene (mindestens drei Wochen lange) Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.
- Princezze ist jederzeit zur Lieferung sowie zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen können sofort in Rechnung gestellt werden.
- Princezze wird durch die Übergabe an einen Transporteur von seiner Leistungspflicht frei. Der Transport der Ware geschieht dies auf Gefahr und für Rechnung des Kunden. Der Verkäufer bestimmt den Transporteur unter Ausschluss der Haftung für die Wahl der billigsten und schnellsten Versandart.
- Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder Princezze zusätzliche Leistungen, z.B. Transportkosten oder Anfuhr, übernommen hat.
- Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus sonstigen Umständen, die er zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Bereitstellungsanzeige an auf den Kunden über. In diesem Falle tritt zudem die Fälligkeit des Kaufpreises mit dem Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft ein. Kosten der Lagerhaltung beim Verkäufer oder bei Dritten trägt der Kunde. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes gegen den Kunden bleibt unberührt.
- Eine Transportversicherung wird Biehler Sportswear nur auf besondere schriftliche Anweisung auf Rechnung des Kunden abschließen.
§ 4 Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflichten
- Princezze gewährleistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen, dass Lieferungen und Leistungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichen Sinn sind und soweit derartige Zusagen gemacht wurden die schriftlich vereinbarten Spezifikationen und zugesicherten Eigenschaften eingehalten werden.
- Die Gewährleistungsrechte des kaufmännischen Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass zuvor aufgetretene Fehler nicht unverzüglich angezeigt worden sind oder der Kunde die Vorschriften über Installation, Hardware- und Softwareumgebung und Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat.
- Princezze haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Soweit ein von Princezze zu vertretender Mangel der Lieferung oder Leistung vorliegt, ist Princezze nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Stellt der Kunde Princezze auf Verlangen die beanstandete Lieferung oder Leistung nicht zur Verfügung oder veräußert oder verwendet er das Produkt, so entfallen alle Gewährleistungsansprüche.
- Ist Princezze zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die er zu vertreten hat, oder schlägt die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung in sonstiger Weise fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen (Wandlung) oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen.
§ 5 Zahlung, Zahlungsverzug
- Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort zahlbar ohne Abzug. Ein Gewährleistungseinbehalt ist ausgeschlossen.
- Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die auf der Rechnung angegebenen Bankkonten von Princezze geleistet werden.
- Wechsel und Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen.
- Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als 30 Tage in Verzug, lässt er Wechsel oder Schecks zu Protest gehen oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, so ist Princezze unbeschadet anderer Rechte berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.
- Der Verkäufer ist darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank, mindestens jedoch in Höhe von 10 % p.a. zu verlangen. Die Geltendmachung eines bei Princezze entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass dem Verkäufer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Gegenüber Ansprüchen von Princezze kann der Kunde nur dann die Aufrechnung erklären, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
- Princezze behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.
- Zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland ist der Kunde nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Princezze berechtigt.
- Der Kunde tritt sämtliche ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Vergütungsansprüche (z.B. aus unerlaubter Handlung, Versicherungsansprüche) bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an Princezze ab.
- Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von Princezze hinzuweisen und diesen unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist Princezze berechtigt, die Vorbehaltsware abzuholen und zu diesem Zweck den Aufbewahrungs- bzw. den Einsatzort der Vorbehaltsware zu betreten, auch ohne zuvor den Rücktritt zu erklären oder die Rechte aus § 326 BGB auszuüben. Der Kunde verzichtet auf die Rechte, die ihm aus verbotener Eigenmacht zustehen würden und gestattet dem Verkäufer den Zugang zu den Räumen, in denen sich die Vorbehaltsware befindet.
§ 7 Haftung und Haftungsbeschränkungen
- Schadensersatzansprüche gegen Princezze sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Verzug oder Unmöglichkeit, der Verletzung von Beratungs- und vertraglichen Nebenpflichten, vorvertragliche Pflichten, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlungen ausgeschlossen, es sei denn, Princezze hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder die Schadensersatzansprüche resultieren aus der Verletzung einer zugesicherten Eigenschaft.
- Soweit Princezze dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall ist der Ersatz für Folgeschäden wie entgangener Gewinn ausgeschlossen.
- Alle Schadensersatzansprüche gegen Princezze verjähren 6 Monate nach Lieferung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung.
- Wenn und soweit die Haftung von Princezze ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Biehler Sportswear.
§ 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden und Princezze ist der Sitz von Princezze .
- Für den Fall, dass der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, wird Chemnitz als ausschließlicher Gerichtsstand bestimmt.
§ 9 Anwendbares Recht, Wirksamkeit, Schriftform
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des einheitlichen internationalen Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen) wird ausgeschlossen.
- Änderungen und Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Vereinbarungen im Kaufvertrag. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden binden Princezze nur nach schriftlicher Bestätigung.
- Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
|
| | |